AGB
Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der “avisomedia”-Gruppe (dazu gehören die Agenturen “aviso media”, “thinkcats”, die Marke “Mari & Lee” und der “LBMD-Verlag”, durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von avisomedia durch den Kunden.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass avisomedia diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von avisomedia.
§ 2 Überlassenes Bild-, Ton- oder Textmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild-, Ton- oder Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von avisomedia gelieferten Material um Werke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 1, 5 und 6 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen einschl. Zinsen und Kosten (bei Wechseln und Schecks bis zur Gutschrift auf dem Konto von avisomedia) Eigentum von avisomedia, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird. Das Rohmaterial bleibt grundsätzlich Eigentum von avisomedia. Auch die Endprodukte dürfen von avisomedia kostenlos zu eigenen Werbezwecken ” auch im Internet ” verwendet werden.
5.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
§ 3 Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Sender, Zeitung, CD-Rom usw.), für das das Material ausweislich des Lieferscheines oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von avisomedia. Das gilt insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung ,
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Materials zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von avisomedia und nur mit entsprechendem Hinweis zulässig.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung / Sendung des von avisomedia vorgegebenen Urhebervermerks.
§ 4 Angebote, Lieferung, Honorare
1. Die Angebote von avisomedia sind freibleibend.
2. Liefertermine und -fristen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind “sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde ” annähernd zu verstehen.
3. Sollte eine vertragsgemäße Lieferung des Materials aufgrund von Umständen, die avisomedia nicht zu verantworten hat, unmöglich sein, sind die bis zum Zeitpunkt des Eintretens der entsprechenden Umstände entstandenen Kosten vom Kunden zu tragen.
4. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils marktüblichen Preisen. Bei notwendigen Auslandsaufenthalten wird ein Aufschlag von 25% pro Tag berechnet. Das Honorar versteht sich in Euro und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten Zweck. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
6. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Materialkosten, Honorare, Studiomieten, Reisekosten etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
7. Ab einem Netto-Auftragswert von 5.000 Euro wird vor Produktionsbeginn eine Anzahlung von 25% fällig, ab einem Netto-Auftragswert von 10.000 Euro eine Anzahlung von 50%.
8. Kleine Änderungen am Endprodukt sind im Preis inklusive. Bei der Endabrechnung darf ein ggf. notweniger Aufschlag gegenüber dem Angebot 10% nicht überschreiten.
9. Das Honorar gemäß § 4.4 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht genutzt wird.
10. Im Falle der Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist ein angemessenes Ausfallhonorar zu zahlen. Als Richtwerte gelten:
– Stornierung bis zu 1 Woche vor Produktionsbeginn: 25%
– Stornierung bis zu 3 Tagen vor Produktionsbeginn: 50%
– Stornierung innerhalb eines Tages vor Produktionsbeginn: 100%
Bis dato angefallene Recherchekosten sind in jedem Fall voll zu zahlen.
11. Das Honorar ist spätestens binnen 2 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Danach kommt der Kunde automatisch in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 8% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.
§ 5 Rückgabe des Materials
1. Überlässt avisomedia auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Material lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Material spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von avisomediaschriftlich bestätigt worden ist.
2. Die Rücksendung des Materials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang bei avisomedia.
§ 6 Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von avisomedia erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Materials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in § 5.1 gesetzten Frist eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von 1% des Nutzungshonorars pro Tag.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Material ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass avisomedia die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
ä 300,00 Euro pro DUB,
ä 2.000,00 Euro pro Master.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Durch diese Zahlungen gemäß § 6 werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige(n) Bestimmung(en) durch (eine) sinnentsprechende wirksame Bestimmung(en) zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz von avisomedia.
Nortorf, den 01.05.2020